Rechtsgebiete

Meine Schwerpunkte liegen im  Markenrecht, Urheberrecht, WettbewerbsrechtIT-Recht und Arbeitsrecht,

 

Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Unternehmen sowie Arbeitnehmer und Betriebs- sowie Personalräte gerichtlich und außergerichtlich in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. fristlose

Besonderen Wert lege ich auf die Beratung von Arbeitnehmern und Unternehmern zur Vermeidung von arbeitsgerichtlichen Verfahren. Kennen Arbeitnehmer ihre Rechte, können sie diese deutlich artikulieren und energischer durchsetzen. Arbeitgeber können unnötige Auseinandersetzungen vermeiden, wenn vertragliche Vereinbarungen rechtssicher formuliert werden und arbeitsrechtliche Schritte jeder Art genaustens vorbereitet werden.

Mein Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Außergerichtliche Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen u.a.
  • beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- sowie Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Arbeitsplatzkonflikten
  • Teilnahme an außergerichtlichen und gerichtlichen Mediationsverfahren sowie Coaching von Mitarbeitern
  • Beratung und Vertretung bei kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Personalvermittlung, Zeitarbeit)
  • Betriebsverfassungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Beratung bei Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Mitwirkung in betrieblichen Einigungsstellen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren)
  • Personalvertretungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren)
  • Tarifvertragsrecht

Neben individueller Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern biete ich auch inhouse-seminare für Personalabteilungen oder Belegschaften an.

Markenrecht

Im Bereich des Markenrechts umfasst mein Leistungsspektrum insbesondere folgende Gebiete: marke

  • Anmeldung von Marken
  • Anmeldung von Gemeinschaftsmarken
  • Markenrecherche und Schutzfähigkeitsüberprüfung
  • Markenüberwachung
  • Verteidigung bei Abmahnung und Markenrechtsverletzung
  • Prüfung der Verwechslungsgefahr, Unterscheidungskraft und Erschöpfung bei Verletzung einer Marke
  • Prüfung des Streitwerts und sonstiger Verstöße gegen das Markenrecht

Urheberrecht

Im Bereich des Urheberrechts umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere: creative-commons

  • Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – z.B. unerlaubte Nutzung von Fotos im Internet, Nutzung von Kartenausschnitten ohne Lizenz, Upload bzw. Veröffentlichung von Musik, Videos, Filmen – Filesharing, Tauschbörsen
  • Verfolgung von Nachahmungen von Werken der angewandten Kunst (Designschutz)
  • Verfolgung von Rechtsverletzungen an Werken der reinen Kunst, insbesondere in den Bereichen Musik, Foto und Film, Texte, Website-Layouts
  • Gestaltung von Lizenz- und sonstigen Verträgen über die Auswertung urheberrechtlich geschützter Werke, im Bereich der Musik insbesondere Künstlerlizenzverträge, Bandübernahmeverträge, Managementverträge, Produzentenverträge und Vertriebsverträge, Bookingverträge

Wettbewerbsrecht

Als Unternehmer hat man Mitbewerber und man ist selbst Mitbewerber für andere – man steht im Wettbewerb um Kunden. Den möglichst fairen Umgang der Mitbwerber untereinander regelt das Wettbewerbsrecht. Kommt es zu Schwierigkeiten unter Mitbwerbern, kann ich diese für sie regeln und biete z.B. folgende Leistungen an: wettbewerbsrecht

  • Abwehr von Abmahnungen
  • Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
  • Prüfung und Umformulierung von Unterlassungserklärungen
  • Verfolgung von Wettbewerbsvertößen
  • Schutz von Geschäftsideen
  • Beratung bei Werbekampagnen

IT-Recht

Als eine auf Online- & Internetrecht ausgerichtete Kanzlei bin ich mit der ktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung auf diesem Gebiet vertraut.

Meine Beratungspraxis umfasst insbesondere: kategorien

  • Beratung bei Internetprojekten: Communitys mit user-generated-content wie Videoplattform oder Jungendcommunitys,  Handelsplätze, Podcasts, Auktionshaus, Newsfeeds
  • Betreuung von Foren und Beratung zur Forenhaftung
  • Webshop-Prüfung
  • Datenschutz: Erstellung von Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen, Hinweise an Jugendliche zum Datenschutz in Communitys
  • Erstellung & Prüfung von Verträge im Bereich des IT- & EDV- Domain-Rechts, z.B. Verträge über Webdesign, Beschaffung von Content, Webredaktionen, Internetwerbung
  • Verträge für B2B und B2C
  • Beratung bei Verkäufen über eBay oder bei Problemen mit dem eBay-Account

Partner

Antrag auf Beratungshilfe

Sie können entweder mündlich oder mit diesem Formular schriftlich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Alle notwendigen Unterlagen sind dem Amtsgericht zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

Nach Bewilligung werde ich gern außergerichtlich für Sie tätig. Sie müssen bei mir nur noch ein Schutzgebühr in Höhe von 10,00 EUR zahlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Bertungshilfeschein unkomplizierter erhalten, wenn Sie noch keinen Anwalt mandatiert haben. Also erst Beratungshilfeschein holen und dann zum Anwalt. Sollte Ihnen das Ausfüllen Schwierigkeiten bereiten, bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

Antrag auf Beratungshilfe

Seminare

Gerne unterbreite ich auch Ihnen einen Vorschlag für ein Seminar oder einen Vortrag zu den von mir schwerpunktmäßig bearbeiteten Rechtsgebieten.

25. März 2011 – „Social Networks – rechtliche Rahmenbedingungen und Datenschutz“ für den Sächsischen Volkshochschulverband SSV

08. Juni 2010 – Seminar zum Thema Internetrecht und Urheberrecht für den Sächsischen Volkshochschulverband SSV

27. April 2010 – Seminar zum Thema Internetrecht, Urheberrecht und Datenschutz insbesondere bei facebook, StudiVZ und Co. für den Sächsischen Volkshochschulerband SVV

27. Oktober 2009 – Seminar zum Thema Internetrecht und Urheberrecht für den Sächsischen Volkshochschulerband SVV

Im November 2008 hielt ich ein Seminar für den 18-köpfigen Betriebsrat eines Chemnitzer Unternehmens zu folgenden Themen:

  • Geheimhaltungspflichten des Betriebsrates
  • Haftungs- und strafrechtliche Risiken der Betriebsratsarbeit
  • Mitarbeiterkontrolle und -überwachung

Als Mitorganisator der Bamberger Erbrechtstage habe ich auf diesen auch eigene Vorträge gehalten.

Kanzlei

Kanzleiphilosophie

Jurist mit Leidenschaft!

Vor allem der Kontakt zu meinen Mandanten und die Erarbeitung von optimalen Lösungen für die individuellen Probleme meiner Kunden begeistern mich für meinen Beruf.

Dabei sind Paragraphen und juristische Kommentare bei weitem nicht alles – als Jurist verstehe ich mich als Dienstleister, der für seine Kunden auch über den juristischen Horizont hinausschaut und Konzepte erarbeitet, die sich in der Praxis bewähren.

Als Rechtsanwalt ist es mein Ziel, Sie vor rechtserheblichen Entscheidungen kompetent zu beraten, Ihre rechtlichen Interessen engagiert, zielorientiert und kostengünstig zu verwirklichen und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Bei der Umsetzung Ihrer Interessen richte ich mich an Ihren Bedürfnissen aus und bemühe mich stets um besondere Kundenfreundlichkeit.

So biete ich Ihren Wünschen entsprechend entweder eine intensive persönliche Betreuung oder eine Sie möglichst wenig involvierende, selbständige Mandatsbearbeitung.