Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete Unternehmen sowie Arbeitnehmer und Betriebs- sowie Personalräte gerichtlich und außergerichtlich in allen dienst- und arbeitsrechtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. fristlose

Besonderen Wert lege ich auf die Beratung von Arbeitnehmern und Unternehmern zur Vermeidung von arbeitsgerichtlichen Verfahren. Kennen Arbeitnehmer ihre Rechte, können sie diese deutlich artikulieren und energischer durchsetzen. Arbeitgeber können unnötige Auseinandersetzungen vermeiden, wenn vertragliche Vereinbarungen rechtssicher formuliert werden und arbeitsrechtliche Schritte jeder Art genaustens vorbereitet werden.

Mein Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Außergerichtliche Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Zeugnissen u.a.
  • beratende und gestaltende Mitwirkung bei der Umsetzung von Umstrukturierungs- sowie Personalanpassungsmaßnahmen einschließlich Betriebsübergängen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung bei Arbeitsplatzkonflikten
  • Teilnahme an außergerichtlichen und gerichtlichen Mediationsverfahren sowie Coaching von Mitarbeitern
  • Beratung und Vertretung bei kündigungsschutzrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung (Personalvermittlung, Zeitarbeit)
  • Betriebsverfassungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Beratung bei Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Mitwirkung in betrieblichen Einigungsstellen, Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren)
  • Personalvertretungsrecht (allgemeine Mitbestimmung, Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren)
  • Tarifvertragsrecht

Neben individueller Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern biete ich auch inhouse-seminare für Personalabteilungen oder Belegschaften an.