Nun betreue ich schon seit einigen Jahren Filesharing Abmahnungen, aber abgesehen von einer Klage vor einigen Jahren ist bislang nie ernsthaft etwas passiert. Gut, viele Mandanten entscheiden sich dafür, neben der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung auch irgendwas zu zahlen – sei es nun in Raten oder ein deutlich geringerer Betrag als gefordert. Aber auch all diejenigen, die entspannt genug waren und nix gezahlt haben, blieben bislang verschont. Nun liegt der erste Mahnbescheid einer bekannten süddeutschen Abmahnkanzlei vor – kurz vor der Verjährung. Schön, dass sich die Mandantschaft für den Widerspruch entschieden hat.
Es bleibt abzuwarten, ob eine Anspruchsbegründung folgt.