Sie können entweder mündlich oder mit diesem Formular schriftlich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Alle notwendigen Unterlagen sind dem Amtsgericht zusammen mit dem Antrag vorzulegen.
Nach Bewilligung werde ich gern außergerichtlich für Sie tätig. Sie müssen bei mir nur noch ein Schutzgebühr in Höhe von 10,00 EUR zahlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Bertungshilfeschein unkomplizierter erhalten, wenn Sie noch keinen Anwalt mandatiert haben. Also erst Beratungshilfeschein holen und dann zum Anwalt. Sollte Ihnen das Ausfüllen Schwierigkeiten bereiten, bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.