Als Unternehmer hat man Mitbewerber und man ist selbst Mitbewerber für andere – man steht im Wettbewerb um Kunden. Den möglichst fairen Umgang der Mitbwerber untereinander regelt das Wettbewerbsrecht. Kommt es zu Schwierigkeiten unter Mitbwerbern, kann ich diese für sie regeln und biete z.B. folgende Leistungen an:
- Abwehr von Abmahnungen
- Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
- Prüfung und Umformulierung von Unterlassungserklärungen
- Verfolgung von Wettbewerbsvertößen
- Schutz von Geschäftsideen
- Beratung bei Werbekampagnen