Filesharing Abmahnung – erster Mahnbescheid

Nun betreue ich schon seit einigen Jahren Filesharing Abmahnungen, aber abgesehen von einer Klage vor einigen Jahren ist bislang nie ernsthaft etwas passiert. Gut, viele Mandanten entscheiden sich dafür, neben der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung auch irgendwas zu zahlen – sei es nun in Raten oder ein deutlich geringerer Betrag als gefordert. Aber auch all diejenigen, die entspannt genug waren und nix gezahlt haben, blieben bislang verschont. Nun liegt der erste Mahnbescheid einer bekannten süddeutschen Abmahnkanzlei vor – kurz vor der Verjährung. Schön, dass sich die Mandantschaft für den Widerspruch entschieden hat.
Es bleibt abzuwarten, ob eine Anspruchsbegründung folgt.

Antrag auf Beratungshilfe

Sie können entweder mündlich oder mit diesem Formular schriftlich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Alle notwendigen Unterlagen sind dem Amtsgericht zusammen mit dem Antrag vorzulegen.

Nach Bewilligung werde ich gern außergerichtlich für Sie tätig. Sie müssen bei mir nur noch ein Schutzgebühr in Höhe von 10,00 EUR zahlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Bertungshilfeschein unkomplizierter erhalten, wenn Sie noch keinen Anwalt mandatiert haben. Also erst Beratungshilfeschein holen und dann zum Anwalt. Sollte Ihnen das Ausfüllen Schwierigkeiten bereiten, bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

Antrag auf Beratungshilfe